Einjährige Berufsfachschule
Körperpflege (1BFK)
Ausbildungsziel
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt eine breite berufliche Grundbildung für die Ausbildungsberufe im Berufsfeld Körperpflege (Friseur/-in). Unter Anleitung von erfahrenen Friseurmeisterinnen und -meistern werden die handwerklichen Grundfertigkeiten des Friseurhandwerks erlernt.
Neben den praktischen Fertigkeiten werden fachtheoretische Kenntnisse vermittelt, die als Grundlage für die weitere Ausbildung als Friseurin oder Friseur dienen.
Aufnahmebedingungen
Die allgemeine Schulpflicht (9 Schuljahre) muss erfüllt sein.
Der Hauptschulabschluss ist erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss werden bevorzugt aufgenommen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung an der Schule dauert ein Jahr im Vollzeitunterricht, der sich gliedert in
- einen allgemein bildenden Lernbereich mit den Fächern Religion, Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskunde mit je einer Stunde pro Woche und in
- einen berufsfeldbezogenen Lernbereich mit der Fachtheorie (6 Stunden pro Woche) und der Fachpraxis in der Schulwerkstatt (18 Stunden pro Woche).
Abschlussprüfung
Die einjährige Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn
- die Leistungen in keinem maßgebenden Fach geringer als mit der Note "ausreichend" bewertet sind.
- in der fachpraktischen Abschlussprüfung die Leistungen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses im Friseurhandwerk.
Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule kann auf eine nachfolgende Ausbildung im Friseurhandwerk mit einem Jahr angerechnet werden.
Sonstiges
Lehrbücher und Werkzeuge werden leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt.