Zweijährige Berufsfachschule
Holztechnik (2BFZ)

Ausbildungsziel

Die zweijährige Berufsfachschule Holztechnik vermittelt neben der Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss, dem Realschulabschluss gleichgestellt) eine breite berufliche Grundbildung für die anerkannten Ausbildungsberufe im Berufsfeld Holztechnik.

Als Vollzeitschule vermittelt die zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule mit der Fachrichtung Holztechnik sowohl:

  • die handwerklichen Grundfertigkeiten für die Schreinerausbildung (1. Lehrjahr Schreiner)
  • wie auch eine erweiterte berufsbezogene allgemeine Bildung mit dem Ziel des Erwerbs der Fachschulreife.

Der erfolgreiche Besuch der zweijährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule wird von den Betrieben der Schreinerinnung Waldshut als erstes Ausbildungsjahr anerkannt.

Die durch die Fachschulreife erworbene Allgemeinbildung ist die Grundlage für alle weiterführende Bildungsgänge im beruflichen Schulwesen. Der Erwerb der Fachschulreife ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Schulen, an denen die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife (z.B.: an beruflichen Gymnasien) erworben werden kann.

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahmebedingungen sind unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Vorbereitende Aufgaben

Im Downloadbereich finden Sie Übungsaufgaben, welche wir Ihnen zur Vorbereitung auf den Besuch des Berufsfachschule empfehlen möchten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert zwei Jahre im Vollzeitunterricht mit ca. 30 Unterrichtsstunden pro Woche in den folgenden Fächern:

  • Religion, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde mit Wirtschaftsgeographie, Sport und Computertechnik
  • Berufsfachliche Kompetenz und Projektkompetenz (Berufstheorie)
  • Berufspraktische Kompetenz (Berufspraxis)

Begleitend zum Schulunterricht absolvieren die Schülerinnen und Schüler mehrwöchige Betriebspraktika.

Probezeitregelung

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird über das Bestehen der Probezeit entschieden. Details zur Regelung sind unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Abschlussprüfung

Landeseinheitlich schriftliche Abschlussprüfung in den Hauptfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachlicher Kompetenz, sowie das Erstellen einer Arbeitsprobe in Fachpraxis. Mündliche Prüfung in mindestens einem der erteilten Unterrichtsfächer.

Die Fachschulreife wird zuerkannt, wenn der Durchschnitt der Noten aller Fächer und der Hauptfächer nicht schlechter als 4,0 ist. Insbesondere darf die Note im Fach Berufsfachliche Kompetenz nicht schlechter als 4,0 sein.
Die genaue Regelung ist im § 8 Abs. 2 unter www.landesrecht-bw.de nachzulesen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Bei einem erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule:

  • Eintritt in die 11. Klasse eines beruflichen Gymnasiums.
  • Aufnahme eines anerkannten Ausbildungsberufs in Industrie oder Handwerk.
  • Auf die Ausbildung im Berufsfeld kann ein Jahr auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden, d. h. die Ausbildung verkürzt sich in diesem Fall auf zwei Jahre.
  • Nach Abschluss einer Berufsausbildung Besuch einer Techniker- oder Meisterschule.
  • Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist der Besuch eines einjährigen Berufkollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
  • Nach Abschluss einer Berufsausbildung kann ein Besuch der zweijährigen "Technischen Oberschule" zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife erfolgen.

Sonstiges

Lehrbücher werden leihweise von der Schule zur Verfügung gestellt.

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