Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften

Ein- bis zweitägige Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften  nach § 4 Abs.2 Nr.2 Schulbesuchsverordnung:

Gedenk- und Feiertage

Verkündigung des Báb

Pfingstmontag (gregorianisch)

Hinscheiden Bahá'u'llás

Fronleichnam

Pfingstfest (Schawuot)

Opferfest

Märtyrertod des Báb

Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, für welchen die Klassenlehrkraft zuständig ist, muss eine schriftliche Bestätigung über die Zugehörigkeit zur  jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beigefügt sein.