Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften

Ein- bis zweitägige Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften  nach § 4 Abs.2 Nr.2 Schulbesuchsverordnung:

Gedenk- und Feiertage

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, für welchen die Klassenlehrkraft zuständig ist, muss eine schriftliche Bestätigung über die Zugehörigkeit zur  jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beigefügt sein.